Zweitstudium ~ Definition, Kosten, Vor- & Nachteile

Studienformen Zweitstudium

Häufig gestellte Fragen

Ein Zweitstudium ist nichts anderes als ein weiteres Studium, nachdem du beispielsweise schon ein Bachelorstudium abgeschlossen hast. Ein aufbauendes Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelor zählt allerdings nicht als Zweitstudium.

Ebenso nicht als Zweitstudium gilt es, wenn du neben einem Studiengang einen weiteren gleichzeitig studierst.

Für das antreten eines Zweitstudiums können viele Gründe vorliegen.  Dazu gehören  zwingende berufliche Gründe, besondere berufliche Gründe, wissenschaftliche Gründe oder sonstige Gründe.

Tipp: Was es genau mit diesen Gründen auf sich hat und weitere nützliche Informationen zum Zweitstudium findest du in unserem Beitrag!

Ob ein zweiter Bachelor als Zweitstudium gilt hängt davon ab ob du den ersten Bachelorstudiengang abgeschlossen hast. Bei Abbruch des Studiums gilt das im zweiten Anlauf begonnene Bachelorstudium nicht als Zweitstudium.

Wenn du bereits ein Masterstudium erfolgreich absolviert hast und dich anschließend dafür entscheidest ein weiteres Studium anzutreten, gilt dieses als Zweitstudium. Wenn du allerdings beispielsweise zwei Masterstudiengänge gleichzeitig studierst, werden beide als Erststudium angesehen.

Definition: Zweitstudium

Als Zweitstudium gilt ein Studium, bei dem du nach einem abgeschlossenen Studium einen weiteren akademischen Grad auf derselben Stufe erwirbst. Ein Beispiel hierfür wäre der Beginn eines Bachelorstudiums, nachdem du bereits einen Bachelorabschluss erworben hast.

Was ist ein Zweitstudium?

Was ist ein Zweitstudium? Was ist kein Zweitstudium?
Nach dem fertigen Bachelor (Abschlussnote und -zeugnis liegen vor!), noch einen anderen Bachelor anfangen. Nach dem fertigen Bachelor, den Master im gleichen oder ähnlichen Studienfach anfangen (=konsekutiver Master).
Nach dem fertigen Master, noch einen anderen (nicht konsekutiven) Master anfangen (=Zweitstudium Masterstudium). Für zwei (oder mehr) Bachelor- oder Masterstudiengänge gleichzeitig eingeschrieben sein.
Nach dem fertigen Master, noch einen anderen Bachelor anfangen. Nach einem Studienabbruch, einen anderen Studiengang anfangen (=Parallelstudiengang, kein Zweitstudium).
Beachte: Die Finanzierung eines Zweitstudiums ist nicht mit BAföG möglich.1

Medizin Zweitstudium

Das Auswahlverfahren für ein Zweitstudium Medizin erfolgt über die Plattform hochschulstart.de bei AntOn (Antrag Online)2. Ausgewählt wird über eine Messzahl, die sich aus der Note des Erststudiums sowie aus den Gründen für das Zweitstudium zusammensetzt.

Wissenswert: Für dein Zweitstudium ist deine Abiturnote nicht mehr von Relevanz. Du bewirbst dich für dein Zweitstudium mit der Endnote des Erststudiums. Angesammelte Wartesemester kannst du aber nicht mehr geltend machen.

Was du bei einem Zweitstudium Medizin beachten musst:

Bewerbung für ein Zweitstudium Medizin Wie funktioniert das?
Falls du ein Zweitstudium Medizin aus wissenschaftlichen Gründen anfangen willst, brauchst du ein Gutachten der Wunschhochschule, welche diese wissenschaftlichen Gründe bestätigt. Falls du ein Zweitstudium Medizin aus wissenschaftlichen Gründen
anfangen willst, brauchst du ein Gutachten der Wunschhochschule,
welche diese wissenschaftlichen Gründe bestätigt. Das Gutachten
kannst du mithilfe dieses Formulars (letzte Seite) anfordern3: https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/media/zv/downloads/
merkblaetter/m08.pdf.
Bewerber für ein Zweitstudium Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben sich über AntOn2. Folgenden Punkt musst du ankreuzen:
„Ich habe bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule
abgeschlossen und bewerbe mich für ein Zweitstudium.“

Schon gesehen? Wartesemester

TOP News zum Zweitstudium

Zweitstudium FAZ

Frankfurter Allgemeine Zeitung
Der Charme der zweiten Chance
„Bewirbt man sich für ein Zweitstudium, gilt es, mehrere Hürden zu nehmen.“

Jetzt lesen
Zweitstudium Bewerbungsverfahren

hochschulstart.de
Bewerbung für das Zweitstudium
„Das Bewerbungsverfahren für dein Zweitstudium“

Jetzt lesen

Vor- & Nachteile beim Zweitstudium

Reichen meine Qualifikationen, um das zu machen, was ich wirklich will? Möchte ich wirklich in diesem Beruf mein Leben lang arbeiten? Finde ich mit diesem Studium überhaupt eine attraktive, zukunftsfähige Arbeitsstelle? Habe ich das studiert, was ich eigentlich studieren wollte?

Diese oder ähnliche Fragen stellen sich wohl viele Studierenden nach dem Beenden ihres Studiums. Wer alle oder einige dieser Fragen mit Nein beantwortet, wird wahrscheinlich über ein Zweitstudium nachdenken.

Doch der Schritt zum Zweitstudium will gut überlegt sein! Wenn du dich für ein Zweitstudium entschließt, musst du einige Hürden überwinden und dich mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Kläre ab, wie du ein Zweitstudium finanzieren kannst: In einigen Bundesländer fallen für das Zweitstudium Studiengebühren an (s. Artikel Studiengebühren)
  • Informiere dich, wie du an deiner Wunschuni das Zweitstudium am besten begründest, um die Chancen für einen Studienplatz zu erhöhen.
  • Stelle sicher, dass ein Zweitstudium wirklich die erwünschte Wirkung hat: Hast du danach mehr Chancen auf deinen Traumberuf? Erhöhen sich die Chancen auf eine attraktive Arbeitsstelle? Wirkt sich das Zweitstudium positiv auf dein zukünftiges Gehalt aus? Oder bist du möglichweise nach dem Zweitstudium eher überqualifiziert?

Welche Vor- und welche Nachteile ein Zweitstudium mit sich bringt, kannst du in der folgenden Tabelle nachlesen:

Vorteile eines Zweitstudiums Nachteile eines Zweitstudiums
Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt Erschwerte Zugangsbedingungen zu zulassungsbeschränkten Studiengängen
Evtl. Verkürzen deines Studiums durch das Einbringen alter Leistungen und Erfahrung mit dem Studienalltag Erschwerte Bedingungen bei der Finanzierung
Die Möglichkeit, das zu studieren, was dich wirklich interessiert Längere Studienzeit, später Berufseinstieg

Wie kann ich mein Zweitstudium finanzieren?

Eines vorweg: Beim BAföG-Amt zählt der erste Masterabschluss nicht als Zweitstudium, d.h. du hast grundsätzlich ein Recht auf BAföG-Förderung. Wenn du einen Master im anfängst und du noch keinen Masterabschluss besitzt, hast du auch ein Recht auf Förderung. Sobald du jedoch den ersten Master abgeschlossen hast, zählt das zweite Masterstudium als „Zweitstudium“ im BAföG-Sinne und du bekommst in der Regel kein BAföG mehr.4

Tipp: Wenn du dir nicht sicher bist, ob du BAföG-berechtigt bist, stelle vorab einen Antrag auf Vorentscheid. In diesem Bescheid erhältst du relative schnell Auskunft über Art und Höhe der BAföG-Leistung. Den Antrag findest du hier:5.

Es gibt jedoch einen finanziellen Vorteil bei dem Absolvieren eines Zweitstudiums: Die Kosten eines Zweitstudiums kannst du als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen (das gilt übrigens für alle weiterführende Ausbildungen). Welche Kosten genau du absetzten kannst und wann du das Geld wieder bekommst, zeigt die folgende Abbildung:

Steuererklärung Zweitstudium

Bei deinem Zweitstudium fallen keine extra Kosten an, die nicht auch bei deinem Erststudium angefallen sind. Aber folgendes solltest du trotzdem beachten:

  • Eine Chance auf BAföG-Förderung hast du nur, wenn das Zweitstudium für deine Berufsziel zwingend erforderlich ist.
  • Wenn du älter als 25 bist, erhälst du kein Kindergeld mehr und musst dich zudem selbst krankenversichern.
  • Stipendien werden eher selten an Studierende im Zweitstudium vergeben.
  • Falls du dennoch finanzielle Förderung benötigst, solltest du über einen Studienkredit nachdenken.
Tipp: Wenn du über ein Masterstudium Zweitstudium nachdenkst, kann vielleicht ein Dualer Master aus finanziellen Gesichtspunkten das Richtige für dich sein.

Tipps für die Bewerbung beim Zweitstudium

Für die Bewerbung für ein Zweitstudium in einem nicht zulassungsbeschränkten Studiengang, als einem Studiengang, dessen Studiengänge nicht über den NC vergeben werden, gibt es keine weiteren Voraussetzungen: Einfach Fristen beachten und los geht’s mit dem Zweitstudium!

Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt es, einige Hürden zu überwinden: Da nur höchstens 2% der Studienplätze an Zweitstudium-Studierende vergeben werden, ist es relative schwierig an zulassungsbeschränkte Studienplätze zu gelangen. Hinzu kommt, dass jeder Studierende, der ein Zweitstudium absolvieren möchte, eine Begründung für seine Entscheidung zum Zweitstudium abgeben muss.

Als Begründung gelten jedoch nicht alle Gründe. Dass du z.B. deine Berufschancen erhöhen möchtest, ist leider keine ausreichende Zweitstudium-Begründung für die Studienplatzvergabe.

Weniger ein Problem an einen Studienplatz für dein Zweitstudium zu kommen, ist es, wenn du dich an den privaten Hochschulen bewirbst. Doch an den Privatuniversitäten musst du (nicht nur beim Zweitstudium) mit teilweise hohen Studiengebühren rechnen6.

Für ein Zweitstudium gibt es viele Gründe: Entweder du hast im ersten Studium etwas „falsches“ studiert, vielleicht kam die Entscheidung für dein Erststudium eher aus dem Bauch heraus und mit einem Zweitstudium willst du nun etwas studieren, das auf dem Arbeitsmarkt mehr gefragt ist.

Du willst deine Karrierechancen mit einem Zweitstudium erhöhen oder einfach aus Interesse oder Spaß am Studieren noch ein Zweitstudium machen. Vielleicht hast du einen unstillbaren Wissensdurst oder keine Lust auf Arbeiten. Was Studierenden in den meisten Fällen zu einem Zweitstudium bewegt, siehst du in der folgenden Grafik7:

Zweitstudium Studiengänge

Aber ganz egal welche Gründe du für ein Zweitstudium mitbringst, damit du einen Studienplatz für dein Zweitstudium bekommst, zählt nicht jede beliebige Begründung. Für die Zweitstudium-Studienplatzvergabe wird ein Punktesystem angelegt, das wie folgt ausschauen kann8:

Die richtige Zweitstudium Begründung: Punktesystem bei Hochschulstart.de
„Zwingende berufliche Gründe“: der angestrebte Beruf kann nur mit einem Zweitstudium ausgeübt werden.
Bsp.: Ein Mund-, Kiefer- Gesichtschirurg braucht einen Abschluss in Humanmedizin und Zahnmedizin.
9 Punkte
„Besondere berufliche Gründe“: Das Zweitstudium bereichert das Erststudium in beruflicher Hinsicht signifikant
Bsp.: Zum Jurastudium ein Zweitstudium in Pädagogik, da das Berufsziel Rechtsanwalt in der Jugendhilfe.
7, 9 oder 11 Punkte
„Wissenschaftliche Gründe“: Eine Tätigkeit in der Wissenschaft und Forschung kannst du nur mit einem Zweitstudium ausführen. 7 Punkte
„Sonstige berufliche Gründe“: deine Berufschancen werden durch ein Zweitstudium signifikant verbessert. Hier muss das Zweitstudium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium sein. 4 Punkte
„Sonstige Gründe“: Beispielsweise nach dem Mutterschutz, hilft dir ein Zweitstudium, um beruflich wieder besser einsteigen zu können. 1 Punkte
Wichtig: Informiere dich vorher an deiner Wunschuni, welche Gründe am ehesten zum Studienplatz verhelfen! Das Punktesystem in dieser Tabelle verwenden die Anmeldungsplattform Hochschulstart.de für ein Zweitstudium Medizin, aber für andere Studienfächer und von Uni zu Uni kann es unterschiedlich ausfallen!

Zweitstudium-Masterstudium

Bevor du dich für ein Masterstudium als Zweitstudium entscheidest, solltest du dir Gedanken zu den Vor- und Nachteile machen. Ist es wirklich notwendig einen zweiten Masterabschluss im Rahmen eines Zweitstudiums zu absolvieren? Die folgende Tabelle zeigt die Vor- und Nachteile eines Zweitstudiums als Masterstudium:

Vorteile eines Zweitstudium Masterstudium Nachteile eines Zweitstudium Masterstudiums
Besser Berufseinstiegschancen, da du dich von anderen AbsolventInnen unterscheidest Längere Studiendauer
Bessere Qualifikation für Schnittstellen-Tätigkeiten durch andere Fachrichtung im Zweitstudium Überqualifikation für einige Stellen auf dem Arbeitsmarkt
Höherer Verdienst, da höhere Qualifikation Schwierig an einen Studienplatz zu kommen: nur 2% der Studienplätze werden an Zweitstudium-Studierende vergeben
Bei der Studienplatzbewerbung musst du sehr gut begründen, warum du ein Zweitstudium machen willst!
Für den ersten Masterabschluss nach dem Bachelorabschluss kannst du noch BAföG bekommen Für den zweiten Masterabschluss (nachdem du den ersten Masterabschluss bereits in der Tasche hast) bekommst du kein BAföG mehr.
Wichtig: Sobald du einen Masterabschluss absolviert hast, zählt jeder weitere Masterabschluss als Zweitstudium!
Tipp: Wenn du der Meinung bist ein doppelter Masterabschluss steigert deine Berufseinstiegschancen, du aber kein Zweitstudium Masterstudium machen willst, dann kommt vielleicht ein Doppeltmasterstudiengang für dich in Frage. Manche Universitäten und Hochschulen bieten solche Masterprogramme an.
Meistens fängst du den Master in Deutschland an, nach zwei Semester wechselst du dann an eine ausländische Universität und absolvierst einen einjährigen Masterabschluss in dieser Universität, bevor du wieder zurück kommst und mit der Masterarbeit an deiner deutschen Universität den zweiten Masterabschluss absolvierst.
Mit einem solchen Programm sparst du dir – im Vergleich zu einem Zweitstudium Masterstudium – zwei Semester.
Universitäten, die Doppeltmasterstudiengänge anbieten (eine Auswahl!) Studiengang mit Zweitstudium-Option
Universität Stuttgart9 z. B. zahlreiche Ingenieurswissenschaften mit Partnerunis auf fast allen Kontinenten
Universität Augsburg10, 11 z. B. für die Studiengänge Wirtschaftswissenschaft (deutsch französisches Management) oder Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Universität Trier12 z. B. für den Studiengang Volkswirtschaftslehre mit der University of Warsaw und Bergamo
University of Applied Science Europe13 z. B. für die Studiengänge Corporate Management oder Marketing Management & PR
Universität Passau14 z. B. an der juristischen Fakultät den Doppelmasterstudiengang „Deutsches und Russisches Recht“, ein ähnliches Programm gibt es mit Spanien, Frankreich und England
Universität Chemnitz-Breslau15 z. B. ein bilingualer Studiengang für deutsch-polnische Geschichte im Masterstudiengang „Europäische Geschichte“

Eine Übersicht über Doppelstudiengänge explizit an bayerischen Universitäten, findest du hier:16.

Vielleicht bietet auch deine Heimatuni ein Programm für ein Doppelmasterstudium als Alternativen zum Zweitstudiengang an. Am besten fragst du dafür im zuständigen Auslandsamt nach.

Wenn kein eigens dafür konzipiertes Programm angeboten wird, kannst du dich immer noch selbst um eine ausländische Uni kümmern (idealerweise eine Universität, die einen 2-Semester-Master anbieten, damit du nur ein Jahr für den zweiten Master brauchst) und mit einem Verantwortlichen deines Studiengangs klären, ob beide Abschlüsse anerkannt werden und welche anderen Voraussetzungen notwendig sind (Urlaubssemester, Pausieren des Studiums oder ähnliches).

Häufig gesucht: Fragebogen Erstellen

Fazit

  • Sobald du ein Studiengang entweder mit dem Bachelor oder mit dem Master abgeschlossen hast, wird jedes weitere Studium, das du absolvieren möchtest, als Zweitstudium bezeichnet. Dabei zählt der entsprechende Masterstudiengang zu deinem Bachelorstudiengang nicht als Zweitstudium.
  • Wichtig wird diese Unterscheidung, wenn du BAföG beantragen willst: Für dein Zweitstudium hast du keinen Anspruch mehr auf eine BAföG-Förderung!
  • Um dich nach einem Hochschulabschluss für ein Zweitstudium zu bewerben, musst du in aller Regel eine Begründung abgeben (dies trifft vor allem bei sehr beliebten Studiengängen zu). Achtung: Hier zählen nur zwei Begründungen, wie weiter oben in diesem Artikel beschrieben.
  • Einen finanziellen Vorteil hat ein Zweitstudium: Du kannst es von den Steuern absetzten, hier lohnt sich also eine Steuererklärung als Student.
  • Bei einem Masterstudium Zweitstudium hast du die Möglichkeit einen dualen Master zu machen (kann deine finanzielle Situation erleichtern), einen Doppelmasterstudiengang absolvieren (dann hast du wenigstens am Anfang ein Anspruch auf BAföG, auch Stipendien sind nicht ausgeschlossen) oder ein klassisches Masterstudium Zweitstudium. Im letzten Fall solltest du gut die Vor- und Nachteile eines Zweitstudiums diskutieren.

Quellennachweise

1 „BAföG. Alles zum BAföG auf einen Blick“, in: BachelorPrint, /bafoeg/, Aufgerufen am 25.07.2018.

2 „AntOn – Das Bewerbungsportal für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie“, in: hochschulstart.de, https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=48, Aufgerufen am 19.07.2018.

3 „Die Zulassung zum Zweitstudium“, in: hochschulstart.de, https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/media/zv/downloads/merkblaetter/m08.pdf, Aufgerufen am 19.07.2018.

4 „BAföG-Antrag. So einfach klappt´s mit dem BAföG“, in: BachelorPrint, /bafoeg/bafoeg-antrag/, Aufgerufen am 25.07.2018.

5 „Die BAföG Formulare & Formblätter. Die BAföG Formblätter und Formulare unter der Lupe“, in: BachelorPrint, /bafoeg/bafoeg-formblaetter-formulare/, Aufgerufen am 25.07.2018.

6 Andres, Anja: „Der Charme der zweiten Chance“, in: Frankfurter Allgemeine, 02.09.2016, http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/campus/zweitstudium-der-charme-der-zweiten-chance-14406071/infografik-die-beliebtesten-14407559.html, Aufgerufen am 19.07.2018.

7 „Private versus öffentliche Hochschulen“, in: Welt, https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/bildung/gallery128108491/Private-versus-oeffentliche-Hochschulen.html, Aufgerufen am 19.07.2018.

8 „Gründe für das Zweitstudium“, in: hochschulstart.de, https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe1130, Aufgerufen am 19.07.2018.

9 „Doppelabschlüsse“, in: Universität Stuttgart, https://www.student.uni-stuttgart.de/auslandsstudium/doppelabschluesse/, Aufgerufen am 19.07.2018.

10 „Universität Augsburg – Wirtschaftswissenschaften“, in: Deutsch-Französisches Forum, https://www.ffa-dff.org/de/e3218/universitat-augsburg—wirtschaftswissenschaften, Aufgerufen am 19.07.2018.

11 „Uni Augsburg: Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften“, in: WiWi-TReFF.de, https://www.wiwi-treff.de/Bachelor-Studiengaenge/Wirtschaftsrecht/Uni-Augsburg-Studiengang-Rechts-and-Wirtschaftswissenschaften/Artikel-314?rel3-page=3&rel2-page=3&rel1-page=5&reply=514972, Aufgerufen am 19.07.2018.

12 „Doppelmaster“, in: Universität Trier, https://www.uni-trier.de/index.php?id=55385, Aufgerufen am 19.07.2018.

13 „Doppelmaster: 2 Studiengänge, 2 Abschlüsse“, in: University of Applied Sciences Europe, http://www.bits-hochschule.de/de/s/doppelmaster/, Aufgerufen am 19.07.2018.

14 „Doppelmaster Deutsches und Russisches Recht“, in: Universität Passau, https://www.uni-passau.de/deutsches-und-russisches-recht/, Aufgerufen am 19.07.2018.

15 „Doppelabschluss-Masterprogramm „Europäische Geschichte“ Chemnitz/Breslau“, in: Technische Universität Chemnitz, https://www.tu-chemnitz.de/phil/geschichte/studium_master_breslau.php, Aufgerufen am 19.07.2018.

16 „Joint degrees. Doppelstudiengänge an bayerischen Universitäten“,  https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:_rgiL7D38dMJ:https://www.km.bayern.de/download/8168_doppelstudiengaenge_universitaeten.pdf+&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-b-ab, Aufgerufen am 19.07.2018.

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