Die Werkstudententätigkeit
Hier kannst du dich informieren!
60 Prozent aller Studierenden arbeiten während ihres Studiums, in unterschiedlichen Arbeitsmodellen. Du kannst dein Studium als Minijobber, durch eine Teilzeitstelle oder durch eine Vollzeitstelle in den Semesterferien finanzieren. Oder du hast Glück und findest eine Werkstudententätigkeit. Das Besondere an einer Werkstudententätigkeit ist, dass sie einen inhaltlichen Bezug zu deinem Studienfach besitzt. Du sammelst damit also bereits während deines Studiums durch die Werkstudententätigkeit wertvolle Berufserfahrung, die dir nach dem Abschluss auch bei deiner späteren Karriere nützt.
Unser Beitrag zur Werkstudententätigkeit!
Definition von Werkstudententätigkeit
Werkstudenten sind Studierende, die neben einem Vollzeitstudium bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Von anderen Studentenjobs unterscheidet sich eine Werkstudententätigkeit oftmals durch die inhaltliche Nähe zum Studium. Oft ist eine Werkstudententätigkeit auch damit verbunden, dass du deine Bachelor- oder deine Masterarbeit mit hohem Praxisbezug in einem Unternehmen schreibst.
Die Verträge für eine Werkstudententätigkeit können unterschiedlich ausgestaltet werden. Falls du BAföG erhältst und deshalb pro Monat nur einen bestimmten Betrag verdienen darfst, ist eine Werkstudententätigkeit auch als Minijob bzw. geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit einem maximalen Monatseinkommen von 450 Euro möglich. Ansonsten kommt es bei einer Werkstudententätigkeit neben dem Bezug zu deinem Studienfach darauf an, dass du trotzdem „hauptberuflich“ studierst. So sicherst du dir steuerrechtliche Vorteile und dein Arbeitgeber profitiert von niedrigeren Steuerabgaben!
Inhaltsverzeichnis
FAQs
Das sind die häufigsten Fragen und die jeweiligen Antworten zum Thema Werkstudententätigkeit. Möchtest du ausführlichere Informationen, dann solltest du unbedingt den gesamten Beitrag lesen.
Eine Werkstudententätigkeit ist ein studentisches Arbeitsverhältnis, das neben dem Studium besteht und oft einen inhaltlichen Bezug zum jeweiligen Studienfach aufweist. Wenn du z.B. deinen Master in IT machst und in einer Softwarefirma tätig wirst, hast du super Chancen Praxiserfahrungen zu sammeln und vielleicht danach sogar eine Festeinstellung zu bekommen.
Dass du kellnerst oder ausschließlich Hilfsarbeiten übernimmst, ist bei einer Werkstudententätigkeit fast unmöglich. In der Regel übernimmst du ähnliche Aufgaben wie bei einem Praktikum. Viele Unternehmen binden ihre Werkstudenten auch von vornherein in laufende Projekte ein. Möglicherweise schreibst du auch deine Bachelor- oder Masterarbeit zu einem Thema, das für deinen Arbeitgeber relevant ist. In diesem Fall kannst du deine Werkstudententätigkeit besonders gut zur Informationsgewinnung und für fachspezifische Recherchen nutzen.
Wie für jeden anderen Job schreibt der Gesetzgeber vor, dass Arbeitgeber für eine solche Tätigkeit den Mindestlohn zu zahlen haben, der derzeit (Status 2018) bei 8,84 Euro pro Stunde liegt. Oft kannst du jedoch mit einer besseren Bezahlung rechnen.
Für eine Werkstudententätigkeit hat der Gesetzgeber das sogenannte Werkstudentenprivileg vorgesehen, das heute allerdings auch auf andere studentische Arbeitsverhältnisse angewendet wird. Wenn du pro Woche maximal 20 Stunden im Rahmen einer Werkstudententätigkeit für deinen Arbeitgeber tätig wirst, müssen weder du noch das Unternehmen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Krankenversichert bist du in diesem Fall über deine Eltern, deinen Ehepartner oder eine studentische Krankenversicherung.
Ausnahmen von den maximal 20 Wochenstunden Arbeit gelten:
- In den Semesterferien.
- Abends, nachts sowie am Wochenende.
- Für eine Begrenzung der Werkstudententätigkeit auf maximal drei Monate.
- Bei einer Vertragsgestaltung, auf deren Grundlage du maximal 26 Wochen oder an 82 Arbeitstage mehr als 20Wochenstunden absolvierst.
Eine Werkstudententätigkeit kommt für alle Studierenden in Frage, die:
- An einer Universität, einer anderen Hochschule oder einer Fachhochschule immatrikuliert sind.
- In Vollzeit und als Hauptbeschäftigung studieren – möglich ist hier auch die Variante eines Vollzeit-Fernstudiums.
- Sich nicht in einem Urlaubssemester befinden.
- Nicht länger als 25 Fachsemester studieren.
Um eine Werkstudententätigkeit handelt es sich nicht, wenn du Arbeitest und außerdem ein Promotionsstudium, ein Fernstudium oder ein Teilzeitstudium absolvierst
- Dich in einer beruflichen Weiterbildung mit akademischem Profil befindest
- Ein Praktikum absolvierst
- Es sich bei deinem Job um keine Werkstudententätigkeit mit fachlichem Bezug, sondern um eine einfache, fachfremde Tätigkeit handelt.
- Wenn du noch immatrikuliert bist, deine Prüfungen schon abgeschlossen sind und du auch die Prüfungsergebnisse bereits kennst.
Stellenangebote als Werkstudent
Aufgaben
Bei einer Werkstudententätigkeit kannst du in der Regel mit anspruchsvolleren Aufgaben rechnen als bei einem einfachen Studentenjob. Sie ist oft mit Projektarbeit verbunden. Im Unternehmen wirst du als Werkstudent in ein Projektteam integriert, das mit deinen Kenntnissen und deiner Arbeitsleistung rechnet.
Gleichzeitig lernst du in einer Werkstudententätigkeit viel hinzu und kannst dein Wissen in der Praxis überprüfen. Allerdings musst du auch damit rechnen, dass dir zumindest während eines Teils deiner Arbeitszeit Routineaufgaben übertragen werden.
Weitere typische Aufgaben bei einer Werkstudententätigkeit sind:
- Datenerfassung und Pflege
- Betreuung von Social Media
- Datensichtung
- Datenaufbereichtung
- Programmierung (je nach Branche & Voraussetzungen)
- Maschinenwartung (z.B. Maschinenbau)
- etc.
Bereiche bieten eine Werkstudententätigkeit
In welchen Bereichen du dich für eine Werkstudententätigkeit bewerben kannst, hängt davon ab, welche Fachrichtung du studierst. Mit für Studierende mit einem technischen Hintergrund oder einer IT-Studium kommen dafür beispielsweise Produktionsabteilungen, Softwarefirmen und Ingenieurbüros in Frage. Ebenso wie Naturwissenschaftler sind sie jedoch auch im Qualitätsmanagement oder in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen inhaltlich gut aufgehoben.
Wirtschaftswissenschaftler werden sich oft für eine Werkstudententätigkeit im Marketing, im Vertrieb oder im Personalbereich entscheiden. Sozial- und Geisteswissenschaftler sollten ihre Werkstudententätigkeit besonders sorgfältig planen. Durch die Kombination ihrer speziellen Kompetenzen mit den Anforderungen eines Wirtschaftsunternehmens kann gerade für diese Studierenden eine Werkstudententätigkeit ein hervorragendes Karrieresprungbrett sein. Auch eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft oder Tutor an der Uni fällt in den Bereich der Werkstudententätigkeit.
Gehalt als Werkstudent
Mit dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Arbeitsstunde kannst du bei einer Werkstudententätigkeit immer rechnen – er ist gesetzlich vorgeschrieben. Viele Werkstudenten verdienen pro Stunde jedoch mehr als diesen Satz.
Werkstudenten im Bachelorstudium verdienen im Schnitt pro Stunde 9,16 Euro. Während des Masterstudiums gibt es dafür pro Stunde durchschnittlich 10,68 Euro. Wenn du bereits über Expertenwissen verfügst und dein Arbeitgeber deine Kenntnisse und Fähigkeiten braucht, kann deine Vergütung jedoch auch deutlich höher liegen.
Für die Vergütung deiner Werkstudententätigkeit kommt es natürlich auch auf die Branche und die Unternehmensgröße an. Für eine Werkstudententätigkeit in einem großen, internationalen Unternehmen erhältst du sehr wahrscheinlich ein besseres Gehalt als in einer kleinen Firma.
Außerdem kommt dir in einer Werkstudententätigkeit sowohl im Hinblick auf deine Arbeitsinhalte und dein Gehalt zugute, dass viele Arbeitgeber auch auf diesem Wege versuchen, vielversprechende Talente so früh wie möglich aufzuspüren und an sich zu binden.
Vorteile
Die Vorteile einer Werkstudententätigkeit liegen nicht nur in der Finanzierung deines Studiums durch eine anspruchsvolle Arbeit. Gleichzeitig sammelst du in einer Werkstudententätigkeit wertvolle Berufserfahrung, die dir nach dem Abschluss hilft, schnell einen guten Job zu finden. Außerdem baust du dir mit einer Werkstudententätigkeit bereits im Studium ein berufliches Netzwerk auf, das dir sehr wahrscheinlich auch später noch zur Verfügung steht. Schließlich lernen deine Kollegen und Vorgesetzen deine Kompetenzen, Fähigkeiten und auch deine Persönlichkeit während einer Werkstudententätigkeit über einen längeren Zeitraum gut und umfassend kennen.
Vorteile der Werkstudententätigkeit für die Bachelorarbeit & Masterarbeit
Wenn du die Möglichkeit hast deine Bachelorarbeit oder Masterarbeit in einem Unternehmen zu schreiben, solltest du diese unbedingt nutzen. Einige Unternehmen schreiben dafür manchmal explizit eine Stellenausschreibung.
Du kannst so einerseits der Werkstudententätigkeit nachgehen und damit Geld verdienen, andererseits kannst du die Zeit nutzen und deine Studienarbeit schreiben mit dem Zugang zu firmeninternen Daten. Im besten Fall generierst du sogar neue Daten und Erkenntnisse für das Unternehmen – eine Win-Win-Situation!
Weiter Vorteile einer Werkstudententätigkeit während der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit wären:
1. Du verbindest Theorie und Praxis auf optimale Art und Weise.
2. Du hast Zugang zu Informationen, die dir außerhalb einer Werkstudententätigkeit eventuell gar nicht zur Verfügung stehen.
3. Möglicherweise findest du während deiner Werkstudententätigkeit im Unternehmen einen Mentor, der dir für die Abschlussarbeit und auch bei deiner Karriereplanung als Sparringspartner zur Seite steht.
4. Aus einer Werkstudententätigkeit resultieren nach dem Abschluss oft gute Übernahmechancen.
Unternehmen bevorzugen es oftmals, wenn du während einer Werkstudententätigkeit deine Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit in ihrem Unternehmen schreibst. Dafür muss selbstverständlich eine Notwendigkeit bzw. ein Bedarf herrschen, gegeben durch die Verknüpfung zwischen deinem Studiengang und der Arbeit des Unternehmens. Kläre mit deinem Professor das Thema vorher ab und präsentiere es dem Unternehmen. Wenn du Glück hast, sind sie daran interessiert und unterstützen dich. Für deine Abschlussnote ist es hierbei wichtig, dass sowohl die Universität, als auch das Unternehmen dein Thema unterstützen.
Korrekter Arbeitsvertrag
Wenn du als Werkstudent arbeiten willst, schließt du mit deinem Arbeitgeber einen Vertrag über eine Werkstudententätigkeit ab. Dieser ist grundsätzlich befristet, aus der logischen Konsequenz, dass dein Studium endlich ist. Manche Unternehmen geben aber ihren Werkstudenten bereits im Bachelor einen Vertrag bis zum Ende des Masterstudiums. Solltest du innerhalb dieser Zeit dein Studium z.B. abbrechen, ist der Vertrag hinfällig.
In den Arbeitsvertrag über eine Werkstudententätigkeit gehören die folgenden Punkte:
- Beginn und Ende der Werkstudententätigkeit.
- Deine Arbeitszeit.
- Die Brutto-Vergütung für die Werkstudententätigkeit.
- Deine tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. (20-Stunden-Regel)
- Beschreibung deiner Arbeitstätigkeit.
- Vereinbarungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für maximal sechs Wochen sowie über den Zeitraum, in dem du eine schriftliche Krankschreibung übermitteln musst.
- Wenn du deine Abschlussarbeit im Unternehmen schreibst: Vereinbarungen über die Aufteilung deiner Arbeitszeit sowie die Betreuung der Arbeit, falls dein Arbeitgeber eine solche Betreuung oder ein Mentorenprogramm für seine Werkstudenten vorsieht.
Werkstudententätigkeit vs. Studentenjobs
Als Student stehen dir einige Arbeitsmodelle zur Verfügung, die die nutzen kannst um z.B. neben dem BAfög deinen Lebensunterhalt zu verdienen. Grundsätzlich kannst du auch ein anderes studentisches Arbeitsverhältnis mit einer Werkstudententätigkeit kombinieren, musst dann aber besonders darauf achten, dass du die zulässige Arbeitszeit nicht überschreitest. Möglich ist beispielsweise die Verbindung einer Werkstudententätigkeit mit einem anderen Studentenjob, den du ausschließlich abends oder am Wochenende ausübst.
Hier findest du einen Vergleich besonders beliebter Arbeitsmodelle:
Arbeitsmodelle | Verdienst | Arbeitszeiten | Anmerkung |
Werkstudententätigkeit | flexibel | - max. 20 Wochenstunden - mehr Arbeitsstunden in der Nacht, am Wochenende und in den Semesterferien erlaubt |
Bei einer Werkstudententätigkeit darfst du durchaus mehr als die üblichen 450 Euro im Monat verdienen. Ein höheres Gehalt wird sich jedoch negativ auf dein BAföG auswirken. Mit einer Werkstudententätigkeit hast du eine Steuerfreigrenze von ca. 10.000 Euro im Jahr. |
Minijob | 450 Euro | - der gesetzliche Mindestlohn muss gewahrt bleiben - gleichzeitig dürfen 450 Euro im Monat nicht überschritten werden |
Mit einem solchen Studentenjob verringerst du beispielsweise deinen BAföG Anspruch nicht, da du die BAföG Einkommensgrenze nicht überschreitest. Auch eine Werkstudententätigkeit lässt sich bei Bedarf als Minijob gestalten. Auf deine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht hat ein Minijob keinen Einfluss. |
Ferienjob | flexibel | - in den Semesterferien | Ein Ferienjob kann eine fachbezogene Werkstudententätigkeit oder eine andere Arbeit sein. Seine Besonderheit besteht darin, dass du in den Semesterferien Vollzeit arbeiten darfst, ohne das Werkstudentenprivileg im Hinblick auf die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht zu verlieren. |
Teilzeitjob | - flexibel - darf bei BAföG Bedarf die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten |
- nach Absprache | Bei einem Teilzeitjob - ob als Werkstudententätigkeit oder in einer anderen, nicht fachbezogenen Tätigkeit - kommt es auf den zeitlichen Umfang deiner Arbeit an, ob sie als studentisches Arbeitsverhältnis oder als reguläre Berufstätigkeit mit Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt. |
Achte darauf, dass sobald du während der Vorlesungszeit die 20-Stunden-Grenze sowie die Eingrenzung von darüber hinausgehender Mehrarbeit auf 26 Kalenderwochen jährlich überschreitest, das Werkstudentenprivileg nicht mehr greift. Du und dein Arbeitgeber sind in diesem Fall verpflichtet für deine Arbeit sämtliche Sozialabgaben abzuführen. Ob es sich dabei um eines oder mehrere Arbeitsverhältnisse handelt, ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung nicht von Bedeutung.
Alles zum Thema Studium und Finanzen hier
Aktuelle Stellenangebote & Jobs
Fazit
Wenn du die Möglichkeit hast einer Werkstudententätigkeit nachzugehen, solltest du sie unbedingt nutzen. Denn mit dem Arbeitsmodell „Werkstudententätigkeit“ hast du absolut nichts zu verlieren. Im schlimmsten Fall bekommst du als Werkstudent „nur“ den Mindestlohn, kannst aber durch praktische Erfahrung auf dem Lebenslauf punkten!
In der Regel verdienst du bei einer Werkstudententätigkeit deutlich mehr als bei anderen Arbeitsmodellen und profitierst von einem günstig ausgelegten Steuermodell. Du machst oftmals anspruchsvollere Sachen und knüpfst erste wichtige Kontakte zu Arbeitgebern.
Das könnte dich auch interessieren!
Der Werkstudent als Arbeitsmodell ist so beliebt, weil er in Punkto Sozialversicherungen viele Vorteile liefert. Nicht jede Sozialversicherung wird mit dem vollen Betrag verrechnet, einige müssen sogar gar nicht gezahlt werden. Alles dazu hier: Werkstudent & Sozialversicherung
Der Werkstudentenjob meint nicht nur eine Art Nebenjob während des Studiums, sondern beinhaltet ein steuerrechtliches Konzept. Welche Voraussetzungen ein Job erfüllen muss, um als Werkstudentenjob zu gelten und vieles mehr findest du hier: Zum Werkstudentenjob
Als Unternehmen musst du für deine Arbeitnehmer Steuern zahlen. Bei einem Arbeitsmodell wie dem Werkstudenten, fallen auch für das Unternehmen einige Steuern weg. Wie du profitierst und worauf du in Bezug auf Steuern achten musst, erfährst du hier: Werkstudent & Steuern