2. Sei bei der Sicherheitsunterweisung so aufmerksam wie möglich
Es gibt in Deutschland viele individuell verschiedene Arbeitssicherheitsvorgaben. An einem Punkt herrscht allerdings Einigkeit: Wer neu in einem Unternehmen anfängt, in einen anderen Bereich versetzt wird oder künftig mit einer geänderten Tätigkeit konfrontiert wird, muss eine Unterweisung nach den Regeln der DGUV erhalten.
Im Rahmen einer solchen Unterweisung erfährst du – vereinfacht gesprochen – alles rund um kurz- und langfristige Gefahren sowie richtiges und falsches Verhalten. Sowohl an deinem spezifischen Arbeitsplatz als auch allgemein auf die Firma und die Arbeitswelt bezogen.
In einem Industriebetrieb kannst du dir eine solche Unterweisung folgendermaßen vorstellen: Sie findet dicht um deinen ersten Arbeitstag herum statt. Höchstwahrscheinlich wirst du dabei mit anderen Neueingestellten und länger angestellten Kollegen zusammen sein – etwa, weil für diese eine Auffrischung ansteht.
In diesem Rahmen wird euch ein Spezialist für Arbeitssicherheit über diverse allgemeine und betriebs- bzw. abteilungs- sowie tätigkeitsspezifische Themen schulen. Etwa:
- Rechte und Pflichten,
- Verhalten im Brand- und Unfall,
- arbeitsplatzbedingte Gefahren,
- Schutzausrüstungen und deren Verwendung,
- korrektes Heben und Tragen und
- richtiger Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und anderen Betriebsmitteln.
Das sind aber nur einige typische Lerninhalte. In der Praxis ist eine Sicherheitsunterweisung noch umfangreicher und dauert wenigstens einige Stunden. Oft gehört am Ende noch ein Quiz oder eine andere Art Test dazu.